Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat bei Porsche Informatik als Tochter der Holding Salzburg oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb hat die Porsche Holding das Zentrale Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber:innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.

Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber:innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber:innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei Porsche Informatik beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Wie bearbeiten wir deinen Hinweis?

Qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potenzielle schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhältst du eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office deinen Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* deines Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden dir unverzüglich mitgeteilt.

Potenzielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentralen Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

Hier findest du weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Volkswagen Konzerns.

* Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern. Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.

24/7 Hotline

Du hast zwei Möglichkeiten Meldungen abzugeben:

  • +800 444 46300*  (internationale, gebührenfreie Telefonnummer rund um die Uhr erreichbar)
  • +49 5361 946300 (gebührenpflichtige Telefonnummer)

*In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline.

 

Online-Meldekanal

Diese Kommunikationsplattform bietet die Möglichkeit in unterschiedlichen Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt. Sollte Deine bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem kannst du das Aufklärungs-Office ebenso in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren, siehe weiter unten.

Ombudsleute

Porsche Holding Salzburg hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgeber:innen – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden. Folge diesem Link, um mit den Ombudsleuten in Kontakt zu treten.

 

E-Mail

Du erreichst das Aufklärungs-Office der Porsche Holding Salzburg per E-Mail über die folgende Adresse: io@volkswagen.de

 

Zentrales Aufklärungs-Office

Postanschrift:

Zentrales Aufklärungs-Office

Postfach 1717

38436 Wolfsburg

Deutschland

 

Persönlich:

Bitte vereinbare vorab einen Termin über io@volkswagen.de

 

Weitere Fragen oder Wunsch nach einem lokalen Ansprechpartner?

Fragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Hinweisgebersystems kannst du ebenfalls an das zuständige Aufklärungs-Office richten. Wenn du im Rahmen einer Untersuchung interviewt wurdest, hast du die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängige Stelle Feedback zu geben. Darüber hinaus kannst du dich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gerne an die Compliance-Abteilung per E-Mail unter hinweis@porsche.co.at wenden.