Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang und Gültigkeit

1.1. Lieferungen und Leistungen erfolgen nur unter Zugrundelegung nachstehender Bedingungen.

1.2. Von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bestimmungen (etwa AGB oder Einkaufsbedingungen des Kunden), Nebenabreden sowie Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung von Porsche Informatik GmbH. Dies gilt auch für das Abgehen von der Formerfordernis der Schriftform.

2. Lieferung

2.1. Die Lieferzeit gilt als unverbindlich vereinbart. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist, dass Porsche Informatik GmbH allfällige für den Auftrag nötige Zulieferungen rechtzeitig erhält. Die Lieferfrist beginnt mit
dem Zustandekommen der Vereinbarung. Sie gilt jedenfalls als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet ist.

2.2. Der Versand erfolgt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Kunde sofort nach Empfang der Ware dem Transportunternehmer bzw. Porsche Informatik GmbH mitzuteilen. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten für den Transport versichert.

2.3. Jegliche Ansprüche aus der Nichteinhaltung des angegebenen Liefertermins sind ausgeschlossen.

3. Unmöglichkeit der Leistung

3.1. Porsche Informatik GmbH wird von Ihrer Lieferverpflichtung frei, wenn die Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse unmöglich wird.

4. Preise

4.1. Unsere Preise gelten inklusive Verpackung, exklusive Umsatzsteuer.

4.2. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 12% p.a. verrechnet.

5.2. Bei vereinbarter Teillieferung ist Porsche Informatik GmbH berechtigt nach Lieferung jeder Einheit Rechnung zu legen.

5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung oder Leistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Porsche Informatik GmbH. Eigentum von Porsche Informatik GmbH Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind vor restloser Auszahlung ausgeschlossen.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, Dritte über den Eigentumsvorbehalt aufzuklären und Porsche Informatik GmbH von einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung sofort zu informieren.

7. Irrtum

7.1. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen.

8. Gewährleistung

8.1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, kommen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit folgenden Einschränkungen zum Tragen. Bei wesentlichen Mängeln hat Porsche Informatik GmbH – nach ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder zu verbessern. Bei unwesentlichen Mängeln ist ein Gewährleistungsanspruch des Kunden überhaupt ausgeschlossen. Die Feststellung solcher Mängel muss Porsche Informatik GmbH unverzüglich – bei erkennbaren Mängel jedoch spätestens binnen 8 Tagen nach Entgegennahme der Ware – schriftlich mitgeteilt werden. Die Geltendmachung von Preisminderungsansprüchen ist ausgeschlossen.

9. Sonstige Schadenersatzansprüche

9.1. Für Schäden insbesondere Mangelfolgeschäden, haftet Porsche Informatik GmbH nur bei Vorsatz.

9.2. Jede weitere Haftung, soweit gesetzlich möglich, wird ausgeschlossen.

9.3. Die Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz aufgrund von Sachschäden ist ausgeschlossen.

9.4. Die Grenze der Haftung bildet die Höhe des Auftragswertes.

10. Garantie

10.1. Garantiezeiten richten sich nach den Garantiebestimmungen unserer Lieferanten und werden an unsere Kunden weitergegeben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

10.2. Mängel während der Garantiezeit sind Porsche Informatik GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10.3. Reparaturen aus Garantieansprüchen werden grundsätzlich bei Porsche Informatik GmbH durchgeführt. Die Reparatur erfolgt im Rahmen der laufenden Garantie ohne Verrechnung von Lohn- und Materialkosten. Reparatur und Ersatz von Mangelfolgeschäden, wie z.B. Wiederaufbereitung von Daten, Versand-, Transport-, Personalkosten, Kosten der Ersatzbeschaffung von Hard- und Software etc., ist von der Garantie nicht umfasst und daher ausgeschlossen.

10.4. Die Garantieleistung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde seinerseits allen vertraglichen Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist.

10.5 Von der Garantie nicht umfasste Leistungen: – Verschleißteile wie Farbbänder, Druckköpfe, Toner, Cleaning Units in Laserdruckern – Kundendienstleistungen,
die zurückzuführen sind auf: – Verwendung von nicht vom Hersteller empfohlenen bzw. freigegebenen Zubehörteilen, Erweiterungen, Programmen etc. – unsach-gemäße Bedienung – einen Aufstellungsort, der nicht den Herstellerspezifikationen entspricht (z.B. bestimmte Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit, Netzschwankungen, Verschmutzungen etc.) – eine Überschreitung der vom Hersteller vorgeschriebenen max. Nutzung. – Eingriffe in Geräte durch unbefugte Personen, die nicht von Porsche Informatik GmbH ausdrücklich dafür autorisiert wurden. – Elementar-ereignisse (Blitzschlag, Wasser etc.)

11. Gerichtsstand / Erfüllungsort

11.1. Gerichtsstand ist ausschließlich Salzburg-Stadt.

11.2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist die Geschäftsstelle von Porsche Informatik GmbH

11.3. Nur österreichisches Recht kommt zur Anwendung

12. Schlussbestimmungen

12.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

13. Der Käufer

13.1 Der Käufer (Vertragspartner) erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufantrag (Kaufvertrag) enthaltenen persönlichen Daten vom Verkäufer automationsunterstützt
an Konzernfirmen weiter gegeben (verarbeitet und übermittelt) werden dürfen.

14. Der Käufer

14.1 Der Käufer (Vertragspartner) erteilt seine Zustimmung, dass er von Porsche Informatik Informationen in elektronischer Form (per E-Mail) erhält.